klein aber fein!!

Über Bosch eBike Systems

Eine neue Generation Fahrräder erobert Stadt und Land und gehört bereits heute zum Alltagsbild: eBikes sind ein modernes Fortbewegungsmittel für moderne Menschen. Für Schnelle und Gemütliche, für Fitte und Bequeme, für Pendler und Genussradler, und natürlich für Alt und Jung. Hinter dem Rückenwind technisch führender eBikes von bislang über 50 führenden Fahrradmarken in Europa stecken Komponenten, die von Bosch zur Perfektion gebracht werden. Von der hocheffizienten Antriebseinheit (Motor und Getriebe), über hochqualitative Akkus bis hin zu einem intuitiv bedienbaren, smarten Bord- und Fahrradcomputer reicht das Bosch-Portfolio. Die perfekte Abstimmung der Komponenten ist der Schlüssel zur typischen Bosch-Performance in Komfort wie Leistungsfähigkeit.
Die eBike-Systeme profitieren wie andere Bosch-Produkte vom Technik- und Fertigungs-Know-how der Bosch-Gruppe: Von der Konzeption über das Engineering bis hin zu Produktion, Marketing und After-Sales-Service setzt Bosch eBike Systems immer wieder auf‘s Neue Maßstäbe für die eBike-Branche. Die Erfahrung der Bosch-Gruppe auf den Gebieten Elektromotor, Sensorik, Displays und Lithium-Ionen-Batterie verschafft Bosch eBike-Systemen Technik fürs Leben und eBike-Fahrern ihren Spaß.

Mehr Informationen unter
www.bosch-ebike.de 
 


Pedelecs sind die gängigste Ausführung von Elektrorädern. Sie bieten eine Tretunterstützung: Der Elektromotor greift also nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Der Motor regelt ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h ab, seine Leistung ist auf 250 Watt beschränkt. Pedelecs benötigen keine Betriebsgenehmigung, sie unterliegen weder Führerschein- noch Versicherungs- oder Helmpflicht. Radwege dürfen benutzt werden; wenn das Zeichen "Radweg" angeordnet ist, besteht Benutzungspflicht. Ein Pedelc ist gemäß der Richtlinie 2002/24/EG ein Fahrrad, während alle anderen unten aufgeführten Räder "Kraftfahrzeuge mit Ausnahmeregelung" sind.                                                                                                   

                                                                                                     hier gehts zu den Rädern >>>

Schnelle Pedelcs

Schnelle Pedelcs arbeiten ebenfalls mit Tretunterstützung. Bei ihnen ist die Motorleistung auf 500 Watt beschränkt, der Motor unterstützt das Treten des Fahrers bis maximal 45 km/h. Auch bei diesen schnellen Pedelecs besteht keine Helmpflicht, sie sind jedoch versicherungspflichtig und benötigen ein entsprechendes Kennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis. Wer nach dem 01.04.1965 geboren ist, benötigt zudem eine Mofa-Prüfbescheinigung. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege benutzt werden, innerorts nur, wenn das Schild "Mofa frei" darauf hinweist.

Pedelc mit Anfahrhilfe

Pedelcs sind aufgrund ihres Motors und des Akkus relativ schwer. Es ist unter Umständen schwierig, sie aus einem Keller zu schieben. Da ist die so genannte Anfahrhilfe willkommen. Unabhängig vom Treten können diese Pedelecs mittels Drehung am Gasgriff oder mittels Knopfdruck auf maximal 6 km/h beschleunigt werden. Für sie benötigen nach dem 01.04.1965 Geborene eine Mofa-Prüfbescheinigung, ansonsten gelten die Bestimmungen für Pedelecs, solange der die Motor entsprechenden Beschränkungen einhält. Radwege dürfen benutzt werden; wenn das Zeichen "Radweg" angeordnet ist, besteht Benutzungspflicht.

E-Bikes (Elektroleichtmofa)

Elektro-Leichtmofas stellen den elektrischen Antrieb unabhängig vom Treten zur Verfügung. Die Motorleistung darf 500 Watt nicht überschreiten, die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h beschränkt. Sie sind nicht zulassungspflichtig, müssen aber versichert werden und ein Versicherungskennzeichen tragen. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis, und nach dem 01.04.1965 Geborene müssen eine Mofa-Prüfbescheinigung nachweisen können. Eine Helmpflicht besteht nicht. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege benutzt werden, innerorts nur, wenndas Schil "Mofa frei" darauf hinweist.

E-Bike (Elektro-Kleinkraftrad)

Elektro-Kleinkrafträder erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h bei einer Motorleistung von maximal 500 Watt. Auch ohne zu pedalieren kann auf den Motor zurückgegriffen werden. Elekto-Kleinkrafträder benötigen eine Betriebserlaubnis, müssen zugelasssen werden, sind versicherungspflichtig, und der Fahrer benötigt den Auto- oder Rollerführerschein. Zudem besteht Helmpflicht.


Die verschiedenen Einteilungen fußen auf der "Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates".


Wir hoffen , dass diese Zeilen hilfreich für Sie waren.