klein aber fein!!

Bestimmungsgemäßer Gebrauch

 

Beachten Sie, dass jeder Fahrradtyp für einen spezifischen Einsatzzweck gebaut ist. Benutzen Sie Ihr CENTURION Fahrrad ausschließlich gemäß seinem Bestimmungszweck, sonst besteht die Gefahr, dass das CENTURION Fahrrad den Belastungen nicht gewachsen ist und versagt, was zu nicht vorhersehbaren Unfallfolgen führen kann! Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch erlischt zudem die Garantie.

 

Lassen Sie sich von Ihrem CENTURION-Fachhändler bestätigen, zu welcher Kategorie Ihr CENTURION Fahrrad gehört.

 

ACHTUNG:

  • CENTURION Fahrräder sind generell nicht für den Gebrauch in festen Rollentrainern vorgesehen. Die gegenüber dem Betrieb im Freien stark erhöhten Kräfte auf den Hinterbau können zum Versagen des Rahmens führen. Nutzen Sie deshalb Ihr CENTURION Fahrrad nicht in einem Trainer, bei dem es in irgendeiner Form eingespannt wird. Die Verwendung auf freien Rollentrainern ist erlaubt.
  • CENTURION Fahrräder, die in extremen Fahrsituationen oder im Wettkampf eingesetzt werden, erfordern ein deutlich erhöhtes Können des Fahrers. Nicht alle CENTURION Fahrräder sind für solche Einsätze geeignet. Fragen Sie vor einem solchen Einsatz Ihren CENTURION-Fachhändler. Sollten Sie sich für einen solchen Einsatz entscheiden, gehen Sie freiwillig ein stark erhöhtes Verletzungsrisiko ein, das eventuell zum Tod führen kann. Außerdem setzen Sie Ihr CENTURION Fahrrad erhöhten Belastungen aus und nehmen so eine deutlich verminderte Lebensdauer des CENTURION Fahrrades in Kauf.
  • In vielen Magazinen, Anzeigen, Katalogen oder Filmen werden Fahrer in extremen Fahrsituationen gezeigt. Es handelt sich hier um Profis, die durch jahrelanges Training über ein enorm hohes Fahrkönnen verfügen. Schätzen Sie Ihre eigenen Grenzen immer defensiv ein; überschätzen Sie sich nicht. Benutzen Sie in jedem Fall entsprechende Schutzkleidung. Doch auch die beste Schutzkleidung kann Sie nicht vor schwersten Verletzungen bis hin zum Tod schützen, wenn Sie extreme Fahrmanöver durchführen oder an Wettkämpfen teilnehmen.

 Weitere Informationen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch Ihres CENTURION Fahrrades finden Sie im Fahrradpass und im Kapitel „Vor der ersten Fahrt“.

 

 

CENTURION Klassifikation

 

Kategorie 1: Street

 

CENTURION Fahrräder der Kategorie Street sind für den Einsatz auf Straßen und Radwegen mit asphaltierter oder gepflasterter Oberfläche vorgesehen, wobei die Räder im ständigen Kontakt mit dem Untergrund bleiben. Beachten Sie im öffentlichen Straßenverkehr die Verkehrsregeln.

CENTURION Fahrräder dieser Kategorie sind nicht für die Benutzung im Gelände und nicht für den Einsatz als Touring-/Reise- und Allwetterrad vorgesehen. Im Allgemeinen sind dies Rennräder mit Rennlenker oder geradem Lenker. Die Reifenbreite ist sehr schmal und beträgt 22 bis maximal 28 mm.

Die maximal zulässige Zuladung (Fahrer plus Gepäck) beträgt 120 kg.

Die maximal zulässige Zuladung kann unter Umständen durch die Nutzungsempfehlung der Komponentenhersteller weiter eingeschränkt werden.

Aktuell gehören die CENTURION Modelle E-Fire Street und City Speed zu dieser Kategorie. Außerdem die Modelle Gigadrive, Hyperdrive und Spedddrive aus vergangenen Modelljahren.

 

 

Kategorie 2: Cross

 

CENTURION Fahrräder der Kategorie Cross sind für den Einsatz auf befestigtem Terrain, d.h. für geteerte Straßen und Radwege oder für Feldwege mit feingeschotterter, sandiger oder erdiger Oberfläche, die für den Radverkehr ausgewiesen sind, vorgesehen. Die Räder bleiben im ständigen Kontakt mit dem Untergrund. Ein unbeabsichtigtes Abheben eines Rades, beispielsweise beim überfahren einer Bordsteinkante, ist zulässig.

CENTURION Fahrräder dieser Kategorie sind nicht für den Gebrauch als Mountainbike und nicht für Sprünge vorgesehen. Einige dieser Räder weisen Federungselemente auf. Diese dienen der Verbesserung des Komforts und nicht der Geländetauglichkeit.

 Im Allgemeinen sind dies Urban-, City-, Trekking- und ATB-Fahrräder mit einer Reifengröße von 26 oder 28 Zoll. Cyclocrossräder (Fahrräder für den Querfeldeinsport) sind im Allgemeinen Fahrräder mit 28“-Laufrädern mit schmalen Reifen (28 bis maximal 42 mm). Die maximal zulässige Zuladung (Fahrer plus Gepäck) beträgt 120 kg.

Die maximal zulässige Zuladung kann unter Umständen durch die Nutzungsempfehlung der Komponentenhersteller weiter eingeschränkt werden.

Aktuell gehören alle E-Fire, Cross Line und Crossfire Modelle zu dieser Kategorie. Außerdem die Modelle E-Co und City Line aus vergangenen Modelljahren.

 

 

Kategorie 3: XC/Marathon

 

CENTURION Fahrräder der Kategorie XC/ Marathon sind für den Off-Road-Einsatz vorgesehen. Fahrräder dieser Kategorie dürfen auf geteerten Straßen und Radwegen oder Feldwegen mit feingeschotterter, sandiger oder erdiger Oberfläche, die für den Radverkehr ausgewiesen sind, benutzt werden. Zusätzlich dürfen Fahrräder dieser Kategorie auf Wegen und technischen Abschnitten, die Wurzeln, kleinere Steine, Rinnen und losen Untergrund aufweisen, gefahren werden. Sprünge bis zu 0,3 m Höhe sind zulässig.

CENTURION Fahrräder dieser Kategorie sind nicht für den Einsatz in schroffem, verblocktem oder sehr steilem Gelände oder Bikeparks und nicht für andere Formen des extremen Fahrens wie Dirt Jump, Freeriding, Downhill oder North Shore vorgesehen – weder im Training noch im Wettkampf.

Gerade bei Sprüngen kann es bei ungeübten Fahrern jedoch zu unsauberen Landungen kommen, wodurch sich die einwirkenden Kräfte signifikant erhöhen und zu Beschädigungen und Verletzungen führen können. Wir empfehlen die Teilnahme an einem Fahrtechnikkurs. Lassen Sie Ihr CENTURION Fahrrad ggf. öfter als gemäß dem Wartungszeitplan von Ihrem CENTURION-Fachhändler überprüfen.

Crosscountry- und Marathon-Mountainbikes sind im Allgemeinen MTB Hardtails und vollgefederte Bikes mit kurzem Federweg.

Die maximal zulässige Zuladung (Fahrer plus Gepäck) beträgt 120 kg.

Die maximal zulässige Zuladung kann unter Umständen durch die Nutzungsempfehlung der Komponentenhersteller weiter eingeschränkt werden.

Aktuell gehören alle Backfire, Backfire E, EVE, Numinis und Numinis E, sowie Lhasa E Modelle zu dieser Kategorie.     

 

 

Kategorie 4: All Mountain

 

CENTURION Fahrräder der Kategorie All Mountain sind für den Off-Road-Einsatz vorgesehen. Zusätzlich zur Nutzung auf Wegen und technischen Abschnitten, die Wurzeln, kleinere Steine, Rinnen und losen Untergrund aufweisen, dürfen Fahrräder dieser Kategorie in grobem Gelände mit verblockten Sektionen benutzt werden. Sprünge bis 1,0 m Höhe sind zulässig.

CENTURION Fahrräder dieser Kategorie sind nicht für extremes Fahren wie Dirt Jump, Freeriding, Downhill, North Shore oder Stunts gleich welcher Art vorgesehen – weder im Training noch im Wettkampf.

All Mountainbikes sind im Allgemeinen vollgefederte Bikes mit mittlerem Federweg.

Die maximal zulässige Zuladung (Fahrer plus Gepäck) beträgt 120 kg.

Die maximal zulässige Zuladung kann unter Umständen durch die Nutzungsempfehlung der Komponentenhersteller weiter eingeschränkt werden.

Aktuell gehören alle No Pogo und No Pogo E, sowie Trailbanger Modelle zu dieser Kategorie. 

 

 

Kategorie 0: Kids

 

CENTURION Fahrräder der Kategorie Kids (Modell R’Bock) sind für den Einsatz auf befestigtem Untergrund, d.h. für geteerte Straßen und Radwege oder Feldwege mit feingeschotterter, sandiger oder erdiger Oberfläche, die für den Radverkehr ausgewiesen sind, vorgesehen. Zusätzlich dürfen Fahrräder dieser Kategorie auf Wegen und technischen Abschnitten, die Wurzeln, kleinere Steine, Rinnen und losen Untergrund aufweisen, gefahren werden. Sprünge bis zu 0,3 m Höhe sind zulässig. Beachten Sie im öffentlichen Straßenverkehr die Verkehrsregeln.

CENTURION Fahrräder dieser Kategorie sind nicht für den Gebrauch durch Erwachsene, nicht für die Benutzung im Gelände, für extreme Fahrsituationen und nicht für Wettkämpfe gleich welcher Art vorgesehen.

Die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von CENTURION Fahrrädern dieser Kategorie, die Einweisung sowie distets einwandfreie Funktion liegt bei den Erziehungsberechtigten oder deren Vertretern.

Diese sind dafür verantwortlich, das fahrende Kind vor jeglichen Gefahrenquellen, z.B. im öffentlichen Straßenverkehr, Steigungen/Gefällen, Treppen, Absätzen oder ähnlichem zu schützen. Anspruchs- volle Strecken setzen ausreichend übung und Einweisung der Kinder voraus.

Im Allgemeinen gehören CENTURION Fahrräder mit den Reifengrößen von 12-24 Zoll zu dieser Kategorie.

Die maximal zulässige Zuladung (Fahrer plus Gepäck) beträgt 60 kg.

Aktuell gehören alle R' Bock Modelle zu dieser Kategorie.

 

 

 

CENTURION Garantiebestimmungen

 

Garantie auf CENTURION Fahrräder

 

Mit dem Kauf Ihres CENTURION Fahrrades erwerben Sie eine weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinausreichende Garantie (ab Datum des Erstkaufes).

Eine lebenslange* Garantie auf Bruch für alle Aluminium- sowie Carbonrahmen für die Kategorien Kids, Street, Cross, XC/Marathon und All-Mountain (siehe „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“)

Eine fünfjährige Garantie auf Bruch für alle Aluminium- sowie Carbonrahmen, die in keine der oben genannten Kategorien fallen

Eine fünfjährige Garantie auf Bruch von Aluminium- sowie Carbon-Starrgabeln

CENTURION behält sich vor, den Rahmen/die Gabel zu reparieren oder zu ersetzen.

Sollte das betreffende Rahmen-/Gabelmodell nicht (mehr) verfügbar sein, behält sich CENTURION vor, ein gleich- oder höherwertiges (Nachfolge-)Modell zu liefern.

Die Garantie schließt Arbeits- und Transport- sowie durch Defekte verursachte Folgekosten nicht ein.

Federgabeln, Federbeine sowie Antriebseinheiten bei Pedelecs/EPACs (Electric Power Assisted Cycles) und andere Markenanbauteile werden nicht über CENTURION sondern die nationalen Vertriebe der Teilehersteller abgewickelt.

 

In allen Fällen ist Ihr CENTURION-Fachhändler Ihr Ansprechpartner.

 

Die Garantie kann nur unter Vorlage des Original Kaufvertrages/ Kaufbelegs, des Übergabeprotokolls und des Fahrradpasses, aus dem Kaufdatum, Fachhändleradresse, Modell und Rahmennummer hervorgehen müssen, geltend gemacht werden. Ebenso steht unter www.centurion.de eine Online Registrierung zur Verfügung (nicht für alle Länder). Dies gilt auch innerhalb der gesetzlichen Garantie-/Gewährleistungsfristen.

Diese zusätzliche Garantie ist auch beim Weiterverkauf eines CENTURION Fahrrades gültig. Voraussetzung ist, dass der Weiterverkauf lückenlos bis zum Erstkäufer nachvollziehbar ist. Dies ist ausschließlich der Fall, wenn zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten schriftliche Kaufverträge vorgewiesen werden können.

Voraussetzung für eine Anerkennung der Garantie ist der bestimmungsgemäße Gebrauch, eine Inspektion innerhalb der ersten fünfhundert Kilometer oder im Laufe von sechs Monaten nach dem Kauf, dass ausschließlich Original-Ersatz- bzw. Zubehörteile verwendet werden und dass Federungssysteme mindestens einmal jährlich vom CENTURION-Fachhändler oder einem autorisierten Servicecenter gewartet werden.

Für Carbonrahmen der Typen Rennrad, Cyclocross und Mountainbike (bis 100 mm Federweg) besteht die oben genannte Garantie auch bei Wettkampfeinsatz. Für alle anderen Typen besteht bei Nutzung im Wettkampf oder anderer Überlastung kein Garantieanspruch.

Ausgeschlossen sind Schäden durch Verschleiß, mangelnde Pflege/ Wartung, Sturz/Unfall, Überbelastung durch Überlassung, unsachgemäße Montage und Behandlung sowie durch bauliche Veränderung des Fahrrades (Verwendung anderer als der Original-Ersatzteile, so- wie Anbau und Umbau von (zusätzlichen) Komponenten).

Im Interesse einer langen Lebensdauer und Haltbarkeit aller Komponenten müssen die Montagevorschriften der jeweiligen Hersteller und die in dieser Anleitung vorgeschriebenen Wartungsintervalle genau eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, erlischt die Garantie. Beachten Sie auf jeden Fall die in diesem Handbuch skizzierten Prüfungen bzw. den unter Umständen empfohlenen regelmäßigen Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile (Lenker, Vorbau etc.).

Die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Garantiebestimmungen sind freiwillige Leistungen von CENTURION. Diese gesetzlichen Rechte variieren von Land zu Land. Fragen Sie hierzu Ihren CENTURION-Fachhändler und lesen Sie die CENTURION Original- 46 Betriebsanleitungen auf der beiliegenden CENTURION CD-ROM.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren nationalen Vertrieb, dessen Adresse Sie unter www.centurion.de finden.

 

Diese Garantiebestimmungen gelten ab dem Modelljahr 2016.

 

MERIDA & CENTURION Germany GmbH
Blumenstraße 51
D-71106 Magstadt
Deutschland
Tel: +49(0)7159 9459-600
www.centurion.de

 

 

 

* Die Lebensdauer eines Fahrrades beträgt zehn Jahre.